Bauwesen Niendorf an der Stecknitz
Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Niendorf an der Stecknitz informieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:
Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Flächennutzungspläne:
Ursprungsplan - gesamtes Gemeindegebiet - Planzeichnung Teil A
1. Änd. - Planzeichnung Teil A
2. Änd. - Planzeichnung Teil A
3. Änd. - für das Gebiet nordwestlich des Schäperredders, nordöstlich der Dorfstraße - Planzeichnung
Bebauungspläne:
3 - beidseitig der Straße Schäperredder - Planzeichnung Teil A und Text Teil B Begründung
1. Änd. 3 - für den Bereich südlich Schäperredder tlw. Schäperredder (Flurstück tlw. 74/1), auf den Flurstücken 48/33 (Abwasserpumpstation), 48/25, 48/29, 48/30, 48/31, 48/34, 48/5 und 48/3 der Flur 4 in der Gemarkung Niendorf a. d. St. - Planzeichnung Teil A und Text Teil B
4 - nordwestlich des Schäperredders, nordöstlich der Dorfstraße - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung, zusammenfassende Erklärung
Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.
Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Niendorf a. d. St. einsehen:
Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:
Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de
Strassenbeleuchtung
Straßenleuchtenkataster
Übersicht Straßenleuchten (Plan)
Übersicht Straßenleuchten (technische Daten) - wird sukzessive ergänzt -
Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasterns auf MapSolution!
Strassen- und Hausnummern (Kopie)
Straßen- und Hausnummernpläne
Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).
In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.
Nr | Strasse / Hausnummernplan |
5050 | Am Kirchberg |
5100 | An der Drift |
5650 | Borstorfer Weg |
5200 | Breitenfelder Weg |
5150 | Bundesstraße |
5950 | Dorfplatz |
5250 | Dorfstraße |
5700 | Krügerkoppel |
5300 | Mühlenweg |
5350 | Schäperredder |
5600 | Schlagweg |
5400 | Trammer Weg |
5450 | Windeck |
5500 | Woltersdorfer Weg |
5550 | Zum Herrenhaus |
5900 | Zu den Buschkoppeln, keine Karte vorhanden |
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzegen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen geregelt werden.
In Niendorf an der Stecknitz ist ein Teilbereich der Bundesstraße 207 (B 207) zu berücksichtigen.
Die Gemeindevetretung der Gemeinde Niendorf an der Stecknitz hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 30.10.2024 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Niendorf an der Stecknitz können Sie während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen oder direkt hier aufrufen:
Lärmaktionsplan 2024 Niendorf a.d.St.